Monatliches Archiv:Januar 2022

Das Oberlandesgericht Lüneburg hebt 2G Regel für Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel auf.

Hallo liebe Archers,heute Mal eine positive Nachricht für uns.

Das Oberlandesgericht Lüneburg hat ab heute die 2G Regel für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel aufgehoben. Quelle siehe unten.Das Urteil ist nicht anfechtbar.Das freut uns sehr.

Der Parcours ist wieder für alle geöffnet.

Mail an unsere Mitglieder ist raus.

Die Ticketseite für Gäste ist dann ab Sonntagabend auch wieder online.

Quelle OLG: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/…/vorla…

Viele Grüße, euer Vorstand